Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 30.09.2009 - 13 Ca 2046/09 |
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 30.09.2009 - 13 Ca 2046/09
- LAG Hessen, 26.04.2010 - 17 Sa 1772/09
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 26.04.2010 - 17 Sa 1772/09
Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit - Anspruchskonkurrenz zwischen gesetzlichem …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. September 2009, 13 Ca 2046/09, und die Anschlussberufung der Klägerin werden zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat durch am 30. September 2009 verkündetes Urteil, 13 Ca 2046/09, festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 18. Februar 2009 nicht zum 28. Februar 2009, sondern erst zum 31. August 2009 aufgelöst worden ist und die Beklagte unter Klageabweisung im Übrigen zur Zahlung von 3.816,00 EUR brutto an die Klägerin verurteilt.
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. September 2009, 13 Ca 2046/09, abzuändern und die Klage auch insoweit abzuweisen, als dass die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 3.816,00 EUR brutto zu zahlen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 30. September 2009, 13 Ca 2046/09, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.